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Leitfaden im Haus StegemannBei öffentliche Veranstaltungen herrscht Rauchverbot, es sei denn, dass ein Raucherbereich extra beschildert und abgegrenzt ist. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht erlaubt, es sei denn, es herrscht eine Absprache. Für Kosten, die durch unsachgemäße Inanspruchnahme, mutwillige Zerstörung oder Diebstahl (Wiederbeschaffungswert) anfallen, haftet der Gast (falls nicht ermittelbar der Gastgeber). Für Kosten, die durch grobe Verschmutzung entstehen, haftet der Verursacher (falls nicht ermittelbar der Gastgeber). Ab 24:00 Uhr muss der Bass herausgenommen und die Lautstärke der Musik reduziert werden. Anweisungen vom Personal sind sofort einzuhalten, dies gilt auch für Musiker oder Künstler. Wir wünschen Ihnen und Ihren Gästen einen schönen Aufenthalt und viel Spaß im Haus Stegemann
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